Mängelbericht nach SIA 118 erstellen
Wie erstelle ich einen Mängelbericht nach SIA 118?
Kurz beantwortet
- Was ist das?
- Das Protokoll der Abnahme: Welche Mängel bei der gemeinsamen Prüfung festgestellt wurden, wo, wer sie behebt und bis wann – unterschrieben von beiden Seiten.
- Für wen?
- Unternehmer, Bauleitungen, Verwaltungen und Eigentümer, die ein Werk abnehmen, wenn die SIA-Norm 118 im Werkvertrag vereinbart ist – und alle, die eine Abnahme sauber festhalten wollen.
- Was kostet es?
- Mit Zacklich in der Pilotphase ab 1. November 2026 kostenlos; danach ein Abo. Verwaltungen nutzen die Mängelabnahme ohne Konto und kostenlos.
- Wo liegen die Daten?
- Bei Zacklich bei Infomaniak in Rechenzentren in der Schweiz.
Was ist die SIA-Norm 118?
Die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins regelt unter anderem die Abnahme und die Mängelhaftung. Sie gilt nur, wenn sie im Werkvertrag vereinbart ist; sonst gilt das Obligationenrecht (OR).
Was gehört in den Mängelbericht?
- Projekt, Werk oder Gewerk, Datum der Abnahme
- Anwesende Personen auf beiden Seiten
- Jeder Mangel einzeln und nummeriert, mit Ort und Beschreibung
- Foto pro Mangel
- Wer den Mangel behebt und bis wann
- Ob das Werk trotz Mängeln abgenommen ist oder nicht
- Unterschriften beider Seiten
Welche Fristen gelten?
Nach SIA 118 läuft ab der Abnahme eine Rügefrist von zwei Jahren, in der Mängel jederzeit gerügt werden können. Mängelrechte verjähren bei Bauwerken fünf Jahre nach der Abnahme.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im OR für unbewegliche Werke eine Rügefrist von 60 Tagen; kürzere Fristen dürfen nicht vereinbart werden. Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung zu melden. Die SIA hat die Norm mit der Ergänzung SIA 118-C1:2026 daran angepasst.
Wichtig ist deshalb: Datum der Abnahme festhalten, Mängel sofort mit Foto dokumentieren und die Fristen im Blick behalten.
So gehst du vor
- Die Abnahme gemeinsam begehen, Raum für Raum
- Jeden Mangel sofort mit Foto und einem Satz festhalten
- Am Schluss Bericht durchgehen und beide unterschreiben lassen
- Den Bericht allen Beteiligten zustellen
- Vor Ablauf der Rügefrist eine Nachkontrolle machen
So hilft Zacklich
Mit Zacklich nimmst du Mangel für Mangel mit Foto und einem gesprochenen Satz auf; Ort, Mangel und Unternehmer werden ausgelesen und fortlaufend nummeriert. Am Schluss entsteht der Bericht als PDF mit Unterschrift. Er orientiert sich am Aufbau eines Abnahmeprotokolls nach SIA 118; vor Ablauf der Rügefrist erinnert Zacklich.